Zwangsvollstreckung

Durch die Zwangsvollstreckung versucht der Gläubiger, die ihm zustehenden Forderungen vom Schuldner einzutreiben, die durch einen Titel (meist rechtskräftig) festgestellt wurden. Zunächst muß dabei festgestellt werden ob und wo der Schuldner Vermögenswerte hat, die gepfändet oder sonst in Anspruch genommen werden könnten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich der Schuldner mit Forderungen in Form von Titeln konfrontiert sieht, deren Beitreibung nicht (mehr) ohne weiteres möglich ist.

Die Vertretung erfolgt sowohl beim Durchführen einer Zwangsvollstreckung als auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.