Das Gesellschaftsrecht behandelt das Recht der Gesellschaften, ihre Rechtsform, das Auftreten nach Außen und die interne Organisation.
Die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht beginnt mit der Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen, der Betreuung der Gesellschaft in der Gründungsphase und der bestehenden Gesellschaft, die Auseinandersetzung, Fusion und Übernahme sowie die Änderung der Gesellschaftsform.
Während der Tätigkeit der Gesellschaft können Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern auftreten, diese können sich auf den Gesellschaftsvertrag an sich beziehen oder es entstehen Konflikte durch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Es können durch die Beteiligung der Gesellschaft am Rechtsverkehr Konflikte mit Dritten entstehen. Abhängig von der Gesellschaftsform sind in diesem Fall entweder die Gesellschaft an sich oder die Gesellschafter, die dann auch mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, selbst verpflichtet.
Wichtig ist in allen Fällen die schnelle Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt, da Fristen zu laufen begonnen haben können, deren Verstreichen zum Verlust der Rechte führt.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht behandelt das Recht der Gesellschaften, ihre Rechtsform, das Auftreten nach Außen und die interne Organisation.
Die Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht beginnt mit der Ausarbeitung und Änderung von Gesellschaftsverträgen, der Betreuung der Gesellschaft in der Gründungsphase und der bestehenden Gesellschaft, die Auseinandersetzung, Fusion und Übernahme sowie die Änderung der Gesellschaftsform.
Während der Tätigkeit der Gesellschaft können Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern auftreten, diese können sich auf den Gesellschaftsvertrag an sich beziehen oder es entstehen Konflikte durch die unterschiedlichen Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Es können durch die Beteiligung der Gesellschaft am Rechtsverkehr Konflikte mit Dritten entstehen. Abhängig von der Gesellschaftsform sind in diesem Fall entweder die Gesellschaft an sich oder die Gesellschafter, die dann auch mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, selbst verpflichtet.
Wichtig ist in allen Fällen die schnelle Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt, da Fristen zu laufen begonnen haben können, deren Verstreichen zum Verlust der Rechte führt.