Kosten

Für den Mandanten ist es von zentraler Bedeutung, dass die Kosten eines etwaigen Verfahrens und der Tätigkeit des Rechtsanwalts transparent und einschätzbar sind.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind die Gebühren für Rechtsanwälte für die streitigen Verfahren geregelt. Einen ersten Überblick über die Kosten bekommen Sie hier: rvg.pentos.ag

Vor der Aufnahme des Mandats wird selbstverständlich auch über die Kosten gesprochen, in diesem Zuge wird auch mit den Rechtsschutzversicherern Kontakt aufgenommen werden, um eine eventuelle Kostenübernahme zu klären.
Von den Regelungen des RVG kann, zum Beispiel durch eine Honorarvereinbarung, abgewichen werden.
Für die rein beratende Tätigkeit der Rechtsanwälte gilt das RVG nicht, eine Honorarvereinbarung ist daher notwendig.
Dabei ist eine Abrechnung nach Stunden möglich. Bei dieser wird sowohl das Honorar je Stunde, als auch eine mögliche und realistische Begrenzung der Stundenzahl vereinbart. Je nach Fallkonstellation ist eventuell auch für die reine Beratung eine Abrechnung in Anlehnung an das RVG denkbar.